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Kunstfehler in Deutschland

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  • Kunstfehler in Deutschland

    • 17 Millionen Menschen werden jährlich in Krankenhäusern behandelt.

    • Nach Schätzungen kommt es in 560 000 Fällen zu Fehlern in der medizinischen Behandlung und Pflege.

    • Patienten, die einen Kunstfehler vermuten, können dies kostenlos überprüfen lassen. 2006 meldete die MDK-Gemeinschaft bundesweit 13 687 Begutachtungsfälle. In 26 Prozent wurden Behandlungsfehler bestätigt.

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  • Anscheinsbeweis

    • Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, lateinisch Prima-facie-Beweis) ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Die klassischen Anwendungsfälle des Anscheinsbeweises sind die Feststellung von Kausalität und Verschulden im Zivilprozess.
    • Der Anscheinsbeweis ist gesetzlich nicht geregelt. Das Gesetz nimmt aber vereinzelt auf den Anscheinsbeweis Bezug (so etwa ¡× 371a der deutschen Zivilprozessordnung für qualifizierte elektronische Signaturen). Die Rechtsnatur des Anscheinsbeweises ist bis heute umstritten. Auch besteht weder in der Schweiz noch in Deutschland eine einheitliche Terminologie. Es wird von Indizienbeweis, Anscheinsbeweis, Prima-facie-Beweis oder auch von tatsächlicher Vermutung gesprochen. Eine anerkannte dogmatische Aufarbeitung fehlt sowohl in Lehre als auch Rechtsprechung.

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Tel: 02) 533-2248 fax) 02-533-2249 ¸¶Áö¸·À¸·Î ¼öÁ¤ÇÑ ³¯Â¥: 2008-10-14
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